Mittwoch, 28. Januar 2026 – 09:12 Uhr WIB
Jakarta – Das Ministerium für Kommunikation und Digitales (Kemkomdigi) hat die Verordnung Nr. 7 des Ministers für Kommunikation und Digitales von 2026 eingeführt, die mit der Umsetzung der Registrierung beginnt Handynummer basierend Biometrie zu drücken Betrug gewagt.
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„Wir hoffen, dass diese Richtlinie das Kundenregistrierungsmanagement insgesamt verbessern und die Qualität der nationalen Telekommunikationsdienste verbessern kann. Sie dient also nicht nur der Sicherheit, sondern auch der Stärkung der Telekommunikationsdienste für Verbraucher“, sagte Meutya Hafid, Minister für Kommunikation und Digitales (Menkomdigi), am Dienstag in Jakarta.
Durch dieses System erfolgt die SIM-Kartenregistrierung mittels Gesichtsverifizierung, die mit dem NIK verbunden ist. Dieser Schritt schließt den Platz für Einmalnummern, die häufig verwendet werden Betrug, Phishingund Missbrauch von OTP.
Meutya betonte die Bedrohung durch digitale Kriminalität wie Betrug, Spam-Anruf, smishingbis zum Führerschein Swap-Betrug aufgrund der Verwendung einer nicht validierten Mobilfunknummer.
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Ihm zufolge nutzen Kriminelle Identitätslücken aus, um sich zu tarnen und ihre Opfer zu täuschen. Dann ändert der Täter seine Nummer, wenn er entdeckt wird, sodass sich dieses digitale Verbrechen immer wieder wiederholt, wenn die Kette nicht unterbrochen wird.
Er erklärte, dass die Verluste durch digitalen Betrug im Zeitraum von November 2024 bis heute 9,1 Billionen IDR erreichten. Darüber hinaus verursachte digitaler Betrug im indonesischen Zahlungsökosystem bis August 2025 Verluste in Höhe von rund 4,6 Billionen IDR.
„Darüber hinaus wurden 22 Prozent oder mehr als 50 Millionen Internetnutzer in Indonesien im digitalen Bereich betrogen. Aus diesem Grund verstärken wir dies zum Verbraucherschutz“, fügte er hinzu.
Die Ministerialverordnung Nr. 7 von 2026 betont vier wichtige Punkte. Zunächst das Verfahren zur Überprüfung der Kundenidentität (Kennen Sie Ihren Kunden) verwendet eine Bevölkerungsidentifikationsnummer (NIK) und Gesichtserkennungsbiometrie.
Zweitens müssen neu verteilte Starterkarten inaktiv sein. Meutya betonte, dass neue Starterkarten, die verkauft werden, nicht aktiv sein dürfen. Kemkomdigi ist bereit, Beschwerden entgegenzunehmen, wenn aktive Starterkarten im Umlauf sind.
Drittens ist der Besitz von Mobilfunknummern einigermaßen begrenzt. Die Ministerialverordnung sieht vor, dass jede NIK nur maximal drei Mobilfunknummern bei jedem Mobilfunkbetreiber haben darf.
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Viertens wird der Schutz der Kundendaten durch strenge Informationssicherheitsstandards und Mechanismen zur Betrugsprävention gewährleistet.
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