Dienstag, 27. Januar 2026 – 22:47 Uhr WIB
Jakarta – Ministerium für Kommunikation und Digitales (Ministerium für Kommunikation und Bildung) erwähnt X als Plattform für Chatbot-Besitzer mit künstlicher Intelligenz (KI), GrokBeachten Sie die in Indonesien geltenden Vorschriften.
„Sie (X) sind gekommen. Sie haben erklärt, dass sie die bestehenden Vorschriften in Indonesien einhalten werden. Wenn wir uns die Umsetzung ansehen, ist es so“, sagte der Generaldirektor für digitale Weltraumüberwachung, Kemkomdigi. Alexander Sabar in Jakarta, Dienstag, 27. Januar 2026.
Darüber hinaus führte er aus, dass X in Indonesien sogar Geoblocking bzw. gebietsbezogenes Blocking durchgeführt habe.
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Alexander Sabar sagte, es bestehe die Möglichkeit einer dauerhaften Sperrung, wenn die Social-Media-Plattform des Milliardärs Elon Musk nicht den regulatorischen Anforderungen entspreche.
Er erinnerte X auch an die Verpflichtung von X, ein Büro in Indonesien zu eröffnen, da die Plattform noch keine Vertreter im Land habe. „Wir hoffen, dass sie hier Vertreter ernennen können“, sagte er.
Bekanntlich blockiert der Minister für Kommunikation und Digitales (Menkomdigi) Meutya Hafid weiterhin vorübergehend den Chatbot für künstliche Intelligenz (KI) Grok, bis X als Eigentümer der Plattform der Regierung eine Bestätigung der Einhaltung übermittelt.
„Wir wenden die Einhaltung der durch PSE verhängten Verwaltungssanktionen auf die auf künstlicher Intelligenz basierende Anwendung von Grok an, die sich derzeit noch im Bewertungsprozess befindet. Daher wird ihr Status immer noch vom Ministerium für Kommunikation und Technologie blockiert und wartet auf die Übermittlung der Bestätigung der Einhaltung durch Grok an die Regierung“, sagte er.
Das Ministerium für Kommunikation und Hochschulbildung hat vorübergehend Zugriff auf die Grok-Anwendung gewährt, um die Öffentlichkeit, insbesondere Frauen und Kinder, vor der Gefahr der Verbreitung gefälschter pornografischer Inhalte zu schützen, die mithilfe von KI-Technologie erstellt wurden.
Kemkomdigi übt seine Befugnisse gemäß der Verordnung Nr. 5 des Ministers für Kommunikation und Informationstechnologie von 2020 über private elektronische Systembetreiber aus.
In dieser Verordnung, insbesondere Artikel 9, ist jeder Electronic System Operator (PSE) verpflichtet, sicherzustellen, dass das von ihm verwaltete elektronische System keine elektronischen Informationen und/oder elektronischen Dokumente enthält, ermöglicht oder verbreitet, die durch gesetzliche Vorschriften verboten sind.
VIVA.co.id
27. Januar 2026
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