Ein Zivilgericht in Mumbai hat dem Filmemacher Abhinav Kashyap und anderen vorübergehend untersagt, Aussagen gegen einen Bollywood-Star zu machen oder zu veröffentlichen Salman Khan und seine Familie, während er eine vom Schauspieler eingereichte Verleumdungsklage anhörte. Berichten zufolge wurde die Anordnung am Freitag als einstweilige Verfügung in dieser Angelegenheit erlassen.
Die bei einem Zivilgericht der Stadt eingereichte Verleumdungsklage nennt Kashyap, Komal Mehru, Khushboo Hazare und verschiedene Social-Media-Plattformen als Angeklagte. Den Berichten zufolge hat Salman Khan eine einstweilige Verfügung gegen weitere Kommentare und Schadensersatz in Höhe von 9 Crores Rupien beantragt und behauptet, dass die in einer Reihe von Interviews und Podcasts gemachten Aussagen „skandalös, falsch und grob diffamierend“ seien.
Richter PG Bhosale erteilte die vorläufige einstweilige Anordnung ex-parte und stellte fest, dass die Meinungsfreiheit zwar ein verfassungsmäßiges Recht sei, die Verwendung „beleidigender oder bedrohlicher Sprache“ gegen eine Person jedoch nicht erlaube. „Niemand kann und sollte niemanden verleumderische Aussagen gegenüber der Familie machen“, sagte das Gericht und fügte hinzu, dass die Privatsphäre und der Ruf jedes Einzelnen geschützt werden müssten.
Im Mittelpunkt der Klage stehen etwa 26 Videointerviews und Podcast-Episoden, die zwischen September und Dezember 2025 veröffentlicht wurden und in denen Kashyap Berichten zufolge Bemerkungen gegen Khan und seine Familienmitglieder gemacht hat. Der Klage zufolge zielten die Inhalte sowohl auf die berufliche Integrität als auch auf den persönlichen Charakter des Schauspielers ab.
Im Rahmen der vorläufigen Anordnung hat das Gericht den Angeklagten vorübergehend untersagt, weitere angeblich verleumderische Inhalte über Khan und seine Familie zu erstellen, hochzuladen, zu veröffentlichen, erneut zu veröffentlichen, zu hosten oder zu verbreiten, bis sie vor Gericht erscheinen und ihre Antworten auf die Antragsschrift einreichen.
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