Freitag, 30. Januar 2026 – 22:11 Uhr WIB
Jakarta – Der Verfassungsrechtsexperte Satya Arinanto bewertete die Entschlossenheit der Kandidaten Hakim Verfassungsgericht (MK), vorgeschlagen von der DPR RI, steht nicht im Widerspruch zur Verfassung oder zu gesetzlichen Vorschriften. Dieser Prozess liegt vollständig im Rahmen des indonesischen Verfassungssystems.
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Ihm zufolge sei der Mechanismus zur Besetzung des Amtes eines MK-Richters klar in der Verfassung geregelt.
“Übrigens verfassungsgemäßDie Besetzung des Amtes eines Richters am Verfassungsgericht ist in der Tat drei staatlichen Institutionen übertragen, nämlich dem Präsidenten, der DVR und dem Obersten Gerichtshof. „Dies war von Anfang an ein institutioneller Entwurf, der betonte, dass das Verfassungsgericht als Vertretung staatlicher Institutionen und nicht als Vertretung eines bestimmten Berufsstandes errichtet wurde“, sagte Satya in seiner Erklärung vom Freitag, 30. Januar 2026.
Er betonte, dass diese gesetzgebende Institution speziell für das DPR-Element über die volle verfassungsmäßige Autorität bei der Durchführung der Auswahl, der Due Diligence und der Bestimmung von Kandidaten für die Verfassungsjustiz durch gültige interne Mechanismen verfügt.
„Solange der Prozess durch rechtliche institutionelle Mechanismen durchgeführt und im offiziellen DPR-Forum, einschließlich Plenarsitzungen, festgelegt wird, hat der Prozess sowohl rechtliche als auch verfassungsmäßige Legitimität“, betonte er.
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Als Reaktion auf die Aufmerksamkeit, die Adies Kadirs politischer Hintergrund als von der DVR RI nominierter Kandidat für das Amt des Verfassungsrichters ins Rampenlicht gerückt hat, glaubt Satya, dass dies kein Grund sein kann, an der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts zu zweifeln.
„In der indonesischen Verfassungspraxis wurden von der DVR mehrfach Persönlichkeiten mit politischem Hintergrund als Verfassungsrichter nominiert. Tatsächlich haben viele von ihnen tatsächlich wichtige Erfolge in unserer Verfassungsgeschichte erzielt“, erklärte er.
Er führte das Beispiel von Mahfud MD an, der einen politischen Hintergrund hatte, bevor er als Oberster Richter des Verfassungsgerichts fungierte. Darüber hinaus sind auch die Namen von Arsul Sani sowie einer Reihe weiterer Verfassungsrichter aus Teilen der Regierung und des Obersten Gerichtshofs aufgeführt.
„Diese Tatsache zeigt, dass die Herkunft einer Person kein entscheidender Faktor für die Unabhängigkeit eines Verfassungsrichters ist“, sagte er.
Laut Satya wird die Unabhängigkeit der Richter des Verfassungsgerichts durch persönliche Integrität, intellektuelle Leistungsfähigkeit, Einhaltung des Amtseides, verfassungsmäßige Ethik und verfassungsmäßiges Verhalten bei der Ausübung ihrer Aufgaben bestimmt.
„In einem Rechtsstaat wird nicht die Vergangenheit einer Person geprüft, sondern vielmehr, wie sie ihre verfassungsmäßige Autorität objektiv, frei von Machteingriffen und loyal gegenüber der Vorherrschaft der Verfassung ausübt“, betonte er.
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Er betonte auch, dass die von der DPR RI vorgeschlagene Bestimmung von Kandidaten für Richter am Verfassungsgericht normativ und juristisch nicht als Verstoß gegen die Verfassung eingestuft werden könne.
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