Dienstag, 10. Februar 2026 – 23:24 Uhr WIB
Jakarta – Transformation der Governance staatseigener Unternehmen (BUMN) durch Bildung DanantaraEs wird davon ausgegangen, dass dies weitreichende Folgen für die Rechtslage hat Rechenschaftspflicht öffentlich BUMN. Inmitten einer zunehmenden Korporatisierungsorientierung heißt es, dass der öffentliche Charakter von BUMN nicht untergraben werden dürfe.
Der Direktor für Postkolegnas-Studien und -Forschung am UIN Syarif Hidayatullah, Fathudin Kalimas, sagte bei der Präsentation der Ergebnisse seiner Doktorarbeit an der juristischen Fakultät der Universität Indonesien, dass nach der Gründung von Danantara die Ausrichtung des BUMN-Managements zunehmend die Unternehmenslogik betont habe.
Ihm zufolge beseitigt diese Änderung jedoch nicht sofort die Verpflichtungen von BUMN als staatliches Instrument im Dienste des öffentlichen Interesses.
„Nach Danantara ist der Geist des BUMN-Managements korporativer geworden. Verfassungsrechtlich kann der öffentliche Charakter von BUMN jedoch nicht ignoriert werden“, sagte Fathudin in seiner Erklärung vom Dienstag, 10. Februar 2026.
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„Hier entsteht das Problem der Rechenschaftspflicht, insbesondere wenn die Entscheidungen von BUMN-Beamten einen direkten Einfluss auf die Rechte der Bürger im Rahmen öffentlicher Dienstleistungen haben“, sagte er.
Er erklärte, dass sich BUMN Persero in einem einzigartigen Umfeld befand, das zwei große Interessen gleichzeitig vereinte. Einerseits muss sie effizient und profitabel sein, andererseits erfüllt sie dennoch einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag.
„BUMN Persero kann nicht nur als eine Entität mit privater Logik verstanden werden, sondern enthält auch einen öffentlichen Charakter, der angehängt ist und nicht entfernt werden kann“, sagte Fathudin.
Die Spannung zwischen diesen beiden Logiken, fuhr Fathudin fort, sei nach der umfassenden Umstrukturierung von BUMN und der Gründung von Danantara, die eine weitere Korporatisierung drängte, stärker geworden.
Er erinnerte daran, dass das Verfassungsgericht durch eine Reihe von Entscheidungen, darunter die MK-Entscheidung Nr. 48/PUU-XI/2013, betont hat, dass BUMN nicht vollständig als rein privates Unternehmen behandelt werden kann, obwohl es eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist.
Eines der entscheidenden Probleme, das Fathudin hervorhebt, ist das Fehlen einheitlicher rechtlicher Ansichten darüber, ob die Entscheidungen von BUMN-Beamten durch das Staatsverwaltungsgericht (PTUN) überprüft werden können.
Basierend auf einer Untersuchung der PTUN-Entscheidungen für den Zeitraum 2010–2025 stellte er fest, dass es unterschiedliche Interpretationen der Richter hinsichtlich der öffentlichen Funktionen von BUMN Persero gab.
„Die entscheidende Frage ist nicht der Status einer BUMN-Rechtseinheit, sondern vielmehr die Funktion und Quelle der ausgeübten Autorität. Wenn BUMN-Beamte öffentliche Autorität ausüben, zum Beispiel im Zusammenhang mit öffentlichen Dienstleistungen oder PSO-Aufträgen, dann ist die Entscheidung normativ relevant und muss beim PTUN geprüft werden“, sagte Fathudin.
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Seiner Meinung nach steht dieser Ansatz im Einklang mit der Entwicklung des modernen Landesverwaltungsrechts, das zunehmend einen funktionalen Ansatz in den Vordergrund stellt.
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