Friday, 06 Feb 2026

Das Gesetz soll seine Würde verlieren, wenn die Landespolizei dem Ministerium untersteht

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Friday, 6 Feb 2026 16:22 0 german11


Freitag, 6. Februar 2026 – 23:19 Uhr WIB

Jakarta – Diskurs über die Platzierung der Nationalpolizei der Republik Indonesien (Nationale Polizei) unter Ministerium erneut heftige Kritik hervorgerufen.

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Experte Gesetz Professor Henry Indraguna, Leiter der Kriminal- und Staatsverwaltung, ist der Ansicht, dass diese Idee nicht nur falsch ist, sondern auch das Potenzial hat, die Grundlagen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zu beschädigen.

Laut dem Professor an der Sultan Agung Islamic University (Unissula) Semarang ist die Stellung der Nationalpolizei als Instrument des Staates in der Verfassung und im Gesetz streng geregelt. Daher eröffnet die Unterordnung der Polizeiinstitution unter das Ministerium tatsächlich Raum für gefährliche politische Interventionen.

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„Die Polizei ist ein staatliches Instrument, kein ministerielles Instrument. Sobald sich die Nationalpolizei dem Ministerium unterwirft, verliert das Gesetz seine Würde“, sagte er am Freitag, den 6. Februar 2026.

Er erklärte, dass die Verfassung von 1945 und das Gesetz Nr. 2 von 2002 über die Nationalpolizei der Republik Indonesien die Nationalpolizei eindeutig direkt dem Präsidenten unterstellten. Mit diesem System soll die Unabhängigkeit der Strafverfolgung gewahrt bleiben, damit sie nicht von sektoralen politischen Interessen vereinnahmt wird.

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„Wenn die Polizei vom Minister angewiesen werden kann, wird das Gesetz zu einer Anordnung. Die Strafverfolgung wird zur politischen Durchsetzung“, sagte der DPP Balitbang-Expertenberater der Golkar-Partei.

Henry betrachtet diesen Diskurs als einen fatalen Fehler in der Verfassungsgestaltung Indonesiens. Er verglich die Nationalpolizei mit einem Schiedsrichter, der in jedem Rechtsstreit neutral bleiben sollte.

„Die Polizei ist der Schiedsrichter. Wenn der Schiedsrichter unter einen der Spieler gestellt wird, hört die Gerechtigkeit auf, bevor das Spiel beginnt“, sagte er.

Darüber hinaus betonte Henry, dass Artikel 30 Absatz (4) der Verfassung von 1945 die Nationalpolizei ausdrücklich als staatliches Instrument erwähnt, dessen Aufgabe es ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten und das Gesetz durchzusetzen. Ihm zufolge gibt es keine einzige Verfassungsnorm, die die Nationalpolizei als Instrument des Ministeriums bezeichnet.

„Die Verfassung bezeichnet die Polizei niemals als Instrument des Ministeriums. Dies ist eine grundlegende Unterscheidung, die oft bewusst ignoriert wird“, sagte er.

Er überprüfte auch Artikel 2 des nationalen Polizeigesetzes, in dem betont wird, dass die Funktion der Polizei eine Aufgabe der Landesregierung und keine ministerielle Funktion ist. Für Henry ist dieser Unterschied sehr grundlegend.

„Die Funktion der Landesregierung unterscheidet sich von der Funktion der Ministerien. Der Staat ist nicht nur die Regierung, die an der Macht ist“, sagte Henry.

Henry hob erneut Artikel 5 Absatz (1) des Nationalen Polizeigesetzes hervor, der die Rolle der Nationalen Polizei als Instrument des Staates hervorhebt. Dieser Status erfordere seiner Meinung nach völlige Unabhängigkeit in der Praxis.

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„Der Status als staatliches Instrument erfordert Unabhängigkeit. Sobald er einem Minister unterstellt wird, bricht dieser Status in der Praxis zusammen“, sagte er.

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